KFZ - Fuehrerschein und Fahrerlaubnis

Die Fahrerlaubnis - Führerschein für KFZ

 

Hier gehts zur Geschichte des Führerscheins

Erste Hilfe Informationen wie Herz Lungen Massage und stabile Seitenlage mit Video hier klicken

 

Ein Führerschein ist eine amtliche Urkunde, die ein Vorhandensein einer Erlaubnis zum Führen bestimmter Kraftfahrzeuge auf öffentlichem Verkehrsgrund zum Ausdruck bringt. In Deutschland beinhaltet ein Führerschein Informationen über die Erteilung einer Fahrerlaubnis, in Österreich über die Erteilung einer Lenkberechtigung. In der Schweiz lautet die Bezeichnung dieses Dokuments Führerausweis (im Volksmund auch Fahrausweis, Billet oder Permis).

Die Fahrerlaubnis (Lenkberechtigung, Fahrberechtigung) ist ein Dauer-Verwaltungsakt, das heißt die behördliche Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen. Sie ist an einen bestimmten Fahrzeugtyp – die Fahrzeugklasse – gebunden: Wer die Fahrerlaubnis für eine Klasse besitzt, hat das Recht, ein Kraftfahrzeug dieser Klasse zu führen. Wer mit einem Kraftfahrzeug ohne die dafür erforderliche Fahrerlaubnis am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt, macht sich bei Erfüllung aller dafür nötigen Tatbestandsmerkmale strafbar (Fahren ohne Fahrerlaubnis).

Die Fahrerlaubnis ist eine Zulassung von Personen zum Straßenverkehr und wird durch die zuständige Fahrerlaubnisbehörde erteilt und ist an die Fahreignung und den Nachweis der Befähigung in Form einer Fahrprüfung (Schweizerdeutsch: Führerprüfung) geknüpft, in Deutschland nach dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) und der Fahrerlaubnisverordnung (FeV), in Österreich nach dem Kraftfahrgesetz (KFG) und dem Führerscheingesetz (FSG), in der Schweiz nach dem Strassenverkehrsgesetz (SVG) und der Verkehrszulassungsverordnung (VZV).

Die Voraussetzungen für die Entziehung und Neuerteilung der Fahrerlaubnis sind in den europäischen Mitgliedstaaten bislang sehr uneinheitlich geregelt. Hier besteht Handlungsbedarf für die IV. Führerschein-Richtlinie.

 


Gesetzentwurf steht: Führerschein mit 17

Nach Änderung des Straßenverkehrsgesetzes wird aus dem befristeten Modell „Führerschein mit 17“ ab 1. Januar 2011 nun bundesweit Dauerrecht. Der Gesetzentwurf des Bundesverkehrsministeriums ist heute im Kabinett. An dem Modellversuch nahmen seit 2008 alle Bundesländer teil.

Der Modellversuch „Begleitetes Fahren ab 17“ ermöglichte es Jugendlichen, sich bereits mit 17 hinters Steuer eines Pkws zu setzen, allerdings unter Aufsicht einer Begleitperson.


Junge Menschen können dann bereits ab ihrem 17. Lebensjahr einen Pkw-Führerschein erwerben und bis zum 18. Geburtstag in Begleitung fahren. Das Vorhaben erläutert Bundesminister Peter Ramsauer heute auf einer Pressekonferenz in Berlin.

 

Hier klicken zur Führerschein-Prüfung ONLINE-TEST