Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (abgekürzt: MPU) beurteilt die Fahreignung des Antragstellers. Im Volksmund mit dem herabsetzenden Begriff „Idiotentest“ belegt, lautet die gesetzliche Bezeichnung „Begutachtung der Fahreignung“ (entsprechend: Begutachtungsstelle für Fahreignung). Die MPU gibt es seit 1954 in Deutschland. Sie stellt eine Prognose zur Verkehrsbewährung des Antragstellers und dient als Hilfe für Fahrerlaubnisbehörden zur Vorbereitung ihrer Entscheidung über die Entziehung und Neuerteilung der Fahrerlaubnis. Im europäischen Ausland sind anstelle fachlich begründeter Einzelfallprüfungen häufig erhebliche Strafen bei schwerwiegenden Verkehrsstraftaten oder gehäuften Verstößen üblich. Die Höhe der Strafe steht jedoch in keinem nachweisbaren Zusammenhang mit dem zukünftigen Unfallrisiko. Bedeutsam sind dagegen eine offene Auseinandersetzung mit den Ursachen und stabile Änderungen in Einstellung und Verhalten. Kostenlos und anonym: MPU-Infoabende online
Begriff der FahreignungDer Begriff „Fahreignung“ umfasst die körperliche Eignung, die geistige Eignung (zum Beispiel Reaktionsfähigkeit) und Persönlichkeitsmerkmale wie die persönliche Zuverlässigkeit. Fahreignung ist ein unbestimmter Rechtsbegriff. Rechtssystematisch ist die Überprüfung der Fahreignung ein „Realakt” (vgl. auch schlichte Hoheitsverwaltung). Alternativ wird der Begriff der Mobilitätskompetenz diskutiert, der den Aspekt der Verhaltensentwicklung stärker hervorhebt (vgl. Modell PASS). Verkehrspsychologen definieren Mobilitätskompetenz als die Gesamtheit überdauernder körperlicher, geistiger und verhaltens- bzw. einstellungsbezogener Voraussetzungen eines Fahrers zum sicheren und partnerschaftlichen Führen von Kraftfahrzeugen.
Aufgabe der MPUEin MPU-Gutachten liefert eine Prognose der Verkehrsbewährung des Auftraggebers, also eine auf Fakten und Erfahrungswissen basierende Wahrscheinlichkeitsaussage über die Entwicklung des Verhaltens in der Zukunft. Die Fakten sind im Verkehrszentralregister und in der Führerscheinakte dokumentiert. Die Prognose ist immer dann günstig (= „positives” Gutachten), wenn die Zweifel der Fahrerlaubnisbehörde durch die verkehrsmedizinischen und verkehrspsychologischen Befunde ausgeräumt werden können, also belegbare Hinweise auf stabile Verhaltens- und Einstellungsänderungen vorliegen. Vor der Entscheidung über die Neuerteilung der Fahrerlaubnis prüft die zuständige Behörde, ob das Gutachten nachvollziehbar ist. Die formalen und inhaltlichen Standards müssen erfüllt sein (Widerspruchsfreiheit, logische Ordnung, wissenschaftliche Nachprüfbarkeit, Beachtung gesetzlicher Vorgaben sowie der Begutachtungs-Leitlinien und Beurteilungskriterien zur Kraftfahrereignung). Bestehen begründete Zweifel an der Objektivität oder werden diese Standards nicht beachtet, kann ein Gutachten von der Fahrerlaubnisbehörde abgelehnt werden. Die Qualität der MPU-Gutachten wird aufwendig kontrolliert (vgl. Abschnitt Qualitätssicherung und Akkreditierung). Seriöse HilfsangeboteInformationsveranstaltungen vor der MPU werden meist von Einrichtungen angeboten, die im Vorfeld Beratungen durchführen. Dabei wird der allgemeine Ablauf erläutert und es werden die Erfolgskriterien benannt sowie Fragen der Vertraulichkeit und Schweigepflicht gegenüber Dritten (wie zum Beispiel den Mitarbeitern der Fahrerlaubnisbehörde, Angehörigen oder Verkehrsanwälten) angesprochen. Weiter werden Verhaltenshinweise und Beratungsempfehlungen gegeben, etwa der Hinweis, dass ein (negatives) Gutachten nicht bei der Führerscheinstelle vorgelegt werden muss (der Auftraggeber ist hier ´Herr des Verfahrens´, die MPU-Stelle unterliegt der strikten Schweigepflicht). Individuelle Beratungen und konkrete auf den Einzelfall bezogene Maßnahmenempfehlungen sind den MPU-Stellen im Interesse der Neutralität nicht mehr erlaubt.
Ziele der MPU-BeratungIn der individuellen verkehrspsychologischen Beratung steht die persönliche Problematik des Ratsuchenden im Vordergrund. Ziel einer seriösen Beratung durch Verkehrspsychologen ist nicht allein die Neuerteilung der Fahrerlaubnis, sondern vor allem die Zukunftsperspektive (Vermeidung neuer Verkehrsauffälligkeiten). Wenn grundlegende Problemlösungen und Änderungen in Einstellung und Verhalten fehlen oder nicht ausreichend stabil sind, sind die Rückfallquoten hoch. Geht es dagegen ausschließlich um das Bestehen der MPU durch Einübung einer geschickten Präsentation und Argumentation („Schauspielunterricht“), kann dieses Ziel in der Regel nicht erreicht werden. Deshalb wird vielfach vor "Garantieangeboten" und unseriösen Einrichtungen gewarnt. Kriterien für seriöse Beratungsformen
(für eine Beratungsstunde bei akademisch ausgebildeten Verkehrspsychologen sind, je nach Qualifikation und Ort der Beratung, zwischen 80 und 150 Euro anzusetzen. Angebote von Diplom-Psychologen liegen eher im oberen Bereich, Angebote von Fahrschulen oder nicht akademischen psychologischen Beratern eher im unteren Bereich. Die Stundensätze von Psychologen sind zumeist angelehnt an Stundensätze für privat abgerechnete Psychotherapien. MPU-Beratungen in Ballungsräumen sind zumeist teurer als in ländlichen Gebieten.)
MPU-Beratung als verkehrspsychologische BeratungMPU-Beratungen werden als verkehrspsychologische Beratungen in der Regel von Fachpsychologen für Verkehrspsychologie oder verkehrspsychologischen Beratern durchgeführt. Die Berufsbezeichnung „Verkehrspsychologischer Berater“ ist durch eine amtliche Anerkennung gesetzlich geschützt (§ 71 Fahrerlaubnisverordnung). Anerkannte Verkehrspsychologen unterliegen im Gegensatz zu anderen MPU-Beratern strikten Fortbildungsverpflichtungen. Ziel der MPU-Beratung ist es, die Zeit der Fahrerlaubnissperre sinnvoll zur Vorbereitung auf die MPU zu nutzen. In bestimmten Fällen – abhängig etwa von der Höhe der Blutalkoholkonzentration bei der Trunkenheitsfahrt – ist eine Verkürzung der Dauer der Sperrfrist möglich.
SperrfristverkürzungNeue Bestrebungen gehen dahin, in bestimmten Fällen die Sperrfrist abzukürzen (in der Regel um ein bis zwei Monate). Dies ist aber nur unter bestimmten Bedingungen möglich, zum Beispiel bei erstmaliger Fahrt unter Alkoholeinfluss mit einer Blutalkoholkonzentration unter zwei Promille. Die Entscheidung trifft der zuständige Richter. Vorausgesetzt wird in der Regel eine frühzeitige verkehrspsychologische Beratung oder Therapie in der Sperrfrist.
Verkehrspsychologische Beratung nach § 71 FeVIm Gegensatz zu allgemeinen MPU-Beratungen, die gesetzlich nicht geregelt sind, ist die „verkehrspsychologische Beratung nach § 71 FeV” bis in die Details der Anerkennung und Umsetzung hinein durch die Verordnung geregelt. Sie dient als „Maßnahme mit Rechtsfolge” ausschließlich dem Abbau von Punkten (bei einem Punktestand zwischen 14 und 17) und ist damit Teil des staatlichen Verwaltungshandelns.
VerbraucherschutzMit der Angst vor der MPU werden Geschäfte gemacht. Verschiedene unseriöse Angebote sollen die Notlage der Betroffenen auszunutzen (Stichworte: EU-Führerschein, Geld-zurück-Garantien, Telefon-Abzocke mit 0900er-Nummern). Dazu gibt der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. (BDP) detaillierte Hinweise zum Verbraucherschutz. Der Berufsverband verweist auf objektive und hilfreiche Ratgeberliteratur zur MPU und führt Register aller in Deutschland amtlich anerkannten MPU-Stellen und verkehrspsychologischen Berater.
MPU-Foren„Hilfe zur Selbsthilfe” gibt es in unabhängigen Foren, welche oft von Betroffenen betrieben und moderiert werden. Sie legen ihre persönlichen Probleme und Erfahrungen öffentlich dar und tauschen Informationen und Tipps aus, zum Beispiel über besonders kundenfreundliche und fachlich kompetente Untersuchungsstellen. Argumentiert wird häufig, es sei letztlich egal, wohin man gehe, die Kriterien seien ohnehin gleich. Allerdings wird auch auf deutliche Unterschiede im Kundenservice und im Engagement der Mitarbeiter hingewiesen. In manchen Foren engagieren sich Verkehrspsychologen und Gutachter und geben konkrete Ratschläge (vgl. die Hinweise zum Verbraucherschutz). Auch persönlicher Rat von Betroffenen, die eine MPU bereits hinter sich haben, kann eine große Entscheidungshilfe für die weitere Vorgehensweise darstellen. Die Mitglieder helfen sowohl bei der Vorbereitung als auch bei der Nachbereitung (Online-Selbsthilfegruppe). zur Quelle für mehr Information über das Thema MPU |
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